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Artikel · 21. Februar 2026 · 4 Min. Lesezeit

Fernunterrichtsgesetz: Was stimmt – und was Panikmache ist

Ein Gesetz aus 1977 sorgt gerade dafür, dass Coaches verklagt werden.

Und zwar nicht nur von unzufriedenen Kunden. Sondern auch von Kunden, die das Coaching komplett durchlaufen haben, erfolgreich waren – und trotzdem ihr Geld zurückwollen.

Klingt absurd? Passiert gerade.

Für alle Coaches, Trainer und Berater, die online verkaufen – hier ist, was ihr wissen müsst.

Ich habe mit Dr. Michael Metzner gesprochen. Anwalt, spezialisiert auf Vertragsrecht, Dutzende Fälle zum Fernunterrichtsgesetz auf dem Tisch. Er sieht, was wirklich vor Gericht passiert – nicht das, was auf TikTok erzählt wird.

Was ist das Fernunterrichtsgesetz überhaupt?

Das Gesetz stammt aus einer Zeit, in der es drei Fernsehprogramme gab, eine Tageszeitung und Bildtelefone nur in Star Trek existierten.

Fernunterricht bedeutete damals: Lernmaterial per Post, Aufgaben zurückschicken, Korrektur abwarten. Das Gesetz sollte Verbraucher vor unseriösen Anbietern schützen. Ein guter Gedanke – 1977.

Heute regelt dieses Gesetz ein Format, das technisch komplett anders umgesetzt wird: Online-Coachings, Videokonferenzen, digitale Kurse. Die Welt hat sich verändert. Das Gesetz nicht.

Warum explodiert das Thema gerade?

Seit 2015 ist der Online-Coaching-Markt massiv gewachsen. Hohe Umsätze, hochpreisige Programme, viel Geld im Spiel. Wo viel Geld fließt, entstehen Konflikte.

2023 kam das erste Urteil, bei dem ein Gericht zugunsten eines Teilnehmers entschied. Das Coaching wurde als Fernunterricht eingestuft – ohne ZFU-Zulassung. Vertrag nichtig. Geld zurück.

Seitdem wittern manche ihre Chance.

Die drei Kriterien: Wann gilt das Gesetz?

Das Fernunterrichtsgesetz greift, wenn drei Dinge zusammenkommen:

1. Entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen oder Fähigkeiten. Du bringst jemandem etwas bei und bekommst Geld dafür.

2. Räumliche Trennung. Anbieter und Teilnehmer sind nicht am selben Ort. Online erfüllt das automatisch.

3. Lernerfolgskontrolle. Hier wird es kritisch. Der Bundesgerichtshof legt das extrem weit aus. Schon die Möglichkeit, Fragen zu stellen, kann als Lernerfolgskontrolle gelten. Eine WhatsApp-Gruppe. Ein Q&A-Call. Alles potenziell relevant.

Wichtig: Es zählt, was im Vertrag steht. Nicht nur, was tatsächlich passiert.

Der größte Irrtum: „Ich mache ja kein Fernstudium“

Viele denken: Ich bin Coach, kein Fernlehrgang. Mich betrifft das nicht. Falsch.

Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen „Coaching“ und „Ausbildung“. Es schaut auf die Struktur. Und die Struktur vieler Coachings erfüllt die Kriterien.

Dr. Metzner sagt: „Klagen kommen auch aus Ecken, wo man nicht damit rechnet.“ Selbst wenn du am Ende gewinnst – der Prozess kostet Zeit, Geld und Nerven.

Was bedeutet „Geld zurück“ wirklich?

Hier kommt die gute Nachricht. Es gibt kein pauschales „Geld zurück“. Der Bundesgerichtshof hat Einzelfälle entschieden. Viele Klagen werden abgewiesen.

Und selbst wenn der Vertrag nichtig ist: Wertersatz kann greifen.

Das funktioniert so: Der Kunde hatte ein Problem. Er brauchte eine Lösung. Er hat sie bekommen. Hätte er sie woanders kaufen müssen, hätte er auch bezahlt. Diese Ersparnis steht dem Anbieter zu.

Dr. Metzner hat Fälle gewonnen, bei denen Kunden das komplette Coaching durchlaufen hatten, erfolgreich waren – und trotzdem klagten. Wertersatz. Nichts zurückgezahlt.

Die TikTok-Anwälte und ihre Versprechen

Du hast sie vielleicht gesehen. „Wir holen dein Geld zurück.“ „Viele Verträge sind illegal.“ Aggressive Werbung, große Versprechen.

Die Realität: Jeder Fall ist anders. Die Anwaltskosten liegen schnell im vierstelligen Bereich. Und am Ende kann der Wertersatz dafür sorgen, dass nichts zurückkommt. Wer auf diese Werbung reinfällt, sitzt manchmal selbst auf den Kosten.

Was Coaches jetzt prüfen sollten

Deine Verträge. Bestimmte Begriffe sind rote Flaggen: „Ausbildung“, „Zertifikat“, „Lerneinheiten“, „Kapitel“, „Module“. Alles, was nach strukturiertem Lehrgang klingt, erhöht das Risiko. Schau dir an, was in deinen AGB steht. Viele schreiben mehr rein als nötig – und machen sich damit angreifbar.

Deine Kunden. Problemfälle erkennst du meistens schon im Erstgespräch. Hör auf dein Bauchgefühl. Wer finanziell am Limit ist, wer unrealistische Erwartungen hat, wer schon im Verkaufsgespräch schwierig ist, wird es später auch sein. Lieber einmal zu viel Nein sagen. Danach kommen meistens die Richtigen.

Deine Kommunikation. Kunden, die sich abgehängt fühlen, werden eher zu Klägern. Wer im Kontakt bleibt, hat weniger Ärger. So einfach ist das.

Wie geht es weiter mit dem Gesetz?

Das Fernunterrichtsgesetz soll geändert werden. Wann? Unklar. Wie? Unklar. Ob es besser wird? Auch unklar.

Es kann sogar passieren, dass der Verbraucherschutz so stark in den Mittelpunkt rückt, dass es verschlimmbessert wird.

Aber eines ist sicher: Coaching ist nicht tot. Und Panik ist der falsche Berater. Wer seine Verträge sauber hält, die richtigen Kunden auswählt und in Kontakt bleibt, hat wenig zu befürchten.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu deinem Vertrag wende dich an einen spezialisierten Anwalt.

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